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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen die folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde, sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2. Abweichende Vereinbarungen, Schriftform, Unwirksamkeit

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere auch Einkaufsbedingungen des Käufers, werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

Unseren sämtlichen Geschäften, rechtsgeschäftlichen Erklärungen, tatsächlichen Handlungen, Angeboten, Lieferungen und sonstigen Leistungen, etc., liegen ausschließlich unsere AGB zugrunde. Entgegenstehenden AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals wiedersprechen, sollten sie in der Folgezeit vom Kunden den eigenen Erklärungen, Handlungen, Schriftwechsel, etc., beigefügt werden. Unser Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Gleiches gilt, wenn wir AGB des Kunden nicht anfordern, sollte er diese in Bezug genommen haben.

Auch wird jede Art von Abwehrklauseln des Kunden widersprochen, sie gelten als nicht gestellt. Der Kunde verzichtet unwiderruflich auf sein Recht, entgegenstehende AGB oder Abwehrklausel zu verwenden, ob er sie stellt oder nicht, wir nehmen den Verzicht schon jetzt an.

Vorstehende Klausel und nachfolgende AGB gelten auch bei Rahmenvereinbarungen, Sukzessivlieferungsverträgen und ständigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es wiederholter Einbeziehung bedarf.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die vollständig oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der teilweise oder vollständig unwirksamen möglichst nahe kommt.

3. Angebot, Preis

Unsere Angebote und Preise sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Größe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Bei Bestellungen auf elektronischem Wege beträgt der Mindestauftragswert 55,00 €. Bei darunter liegendem Auftragswert können wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 6,00 € je Sendung pauschal in Rechnung stellen. Nachweis höherer Kosten bleibt vorbehalten.

Die Preisangaben verstehen sich zuzüglich des jeweils gültigen Steuersatzes (Umsatzsteuer usw.). Eine zwischen Angebot und Lieferung eintretende Erhöhung eines Preisbestandteiles (zum Beispiel der Steuern, Zölle, Löhne, Frachten, Umschlagsätze, Umrechnungskurse in Betracht kommender Fremdwährung) berechtigt uns, die Lieferung zu dem am Tag der Ausführung gültigen Preis vorzunehmen. Entsprechendes gilt bei Neueinführung von Preisbestandteilen.

4.Vertragsschluss

Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Veranlassung der Auslieferung/Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst diesen AGB zugesandt.

5. Lieferung, Abladen

Zu Teillieferungen sind wir berechtigt, Die volle Ausnutzung des Ladegewichts bzw. der Ladefähigkeit des jeweiligen Transportmittels behalten wir uns vor. Erhalten wir keine besondere Versandvorschrift, versenden wir die Ware auf dem nach unserem Ermessen günstigsten Versandweg. Bei Streckengeschäften (d. h. Lieferungen, die unseren Bereich/Betrieb nicht berühren) gelten Liefertermine als eingehalten, wenn die Ware das Lieferwerk so rechtzeitig verlässt, dass bei üblicher Transportzeit die Lieferung termingerecht beim Empfänger eintrifft. Das Abladen ist - auch bei Lieferung "frachtfrei" - nach Andienung der Ware unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu besorgen. Wartezeiten können gesondert berechnet werden. Soweit unsere Mitarbeiter (z. B. der Fahrer) beim Abladen bzw. Einlagern behilflich sind, handeln diese nicht in unserem Auftrage, sondern auf besondere Veranlassung des Kunden und auf Risiko desselben, ohne Rückgriffsmöglichkeit auf uns oder auf die im Auftrage des Kunden eingesetzten Mitarbeiter.

6. Leistungsort, Gefahrübergang

Leistungsort ist - auch bei Lieferung "frei Bestimmungsort" oder sonstigen Vereinbarungen - die jeweilige Verladestelle. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung der Waren geht mit Übergabe der Ware beim Versendungskauf mit Auslieferung der Sache an den Spediteur, an den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Der Übergabe oder Auslieferung steht es gleich, wenn der Käufer im Verzuge der Annahme ist.

7. Höhere Gewalt, Selbstbelieferung

Höhere Gewalt (z.B. öffentliche Unruhen u. ä.), unverschuldete Betriebsstörungen (z. B. Streik, Aussperrungen usw.) und sonstige von uns nicht zu vertretene Umstände (wie fehlerhafte oder verzögerte Selbstbelieferung, Ausfall des Vorlieferanten oder Störungen in der Produktion, Verkehrsstörungen, etc.) sowie alle unabwendbaren Ereignisse, die bei uns oder unserem Vorlieferanten eintreten, berechtigen uns, im Umfang und für die Dauer der Behinderung die Lieferung ganz oder teilweise einzustellen oder aufzuschieben.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkurrenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer.

8. Verzug, Aufrechnung, Abtretung

Der Kunde ist verpflichtet, im Falle des cash und carry die Ware sofort bei Erhalt zu zahlen, Sonderkonditionen werden bei dieser Erwerbsform in jedem Einzelfalle mit uns vereinbart. Bei Erwerb im Wege des elektronischen Geschäftsverkehrs verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Wir behalten uns vor, bei Annahme der Bestellung Zahlungsziel vorzugeben, in diesem Falle kommt der Kunde mit Überschreitung der gesetzten Zahlungsfrist in Verzug. Die Vereinbarung von Sonderzahlungskonditionen setzt ausdrückliche und schriftliche Vereinbarung mit uns voraus. Besteht eine Mehrzahl von Schuldverhältnissen oder Forderung gegenüber dem Kunden, so sind wir berechtigt, Zahlungen des Kunden gemäß § 367 BGB zu verrechnen. Die Verrechnung auf die Hauptforderungen erfolgt zuerst auf die Forderung, die geringste Sicherheit mit sich bringt. An Verzugszins sind 2% über dem jeweiligen Satz des Kontokorrentüberziehungszinses unserer Hausbank zu leisten. Die Geltendmachung sonstiger Verzugsschäden (z.B. Mahnkosten, Rechtsverfolgungskosten inklusive der Kosten, resultierend aus der Einschaltung eines Inkassounternehmens, Kosten für Handelsregisterauszüge, Bonitätsprüfung des Kunden, etc.) bleibt vorbehalten. Die Aufrechnung bzw. ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren fälligen Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Abtretung von Forderungen bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

9. Gebinde

Wir sind nicht verpflichtet, vom Käufer gestellte Gebinde oder sonstige Transportbehältnisse auf Eignung - insbesondere Sauberkeit - zu prüfen oder diese herzustellen. Für infolge schadhafter oder sonst unzulänglicher Gebinde oder Verpackungsmaterialien entstandene Schäden oder Mängel haften wir nicht. Von uns oder Dritten gestellte Gebinde oder sonstige Transportbehältnisse (Leihgebinde, Paletten usw.) dürfen weder vertauscht noch als Lagerbehälter verwandt oder Dritten überlassen werden und sind unverzüglich an uns oder die von uns bezeichnete Stelle zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe können Mietkosten in handelsüblicher Höhe berechnet werden, die Haftung für beschädigt zurückgegebene Gebinde oder Transportbehältnisse bleibt hiervon unberührt.

10. Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung

a) Der Käufer hat die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung zu untersuchen und stichprobenartig zu überprüfen. Der Käufer hat alle offensichtlichen Mängel, Fehlmängel oder Falschlieferungen unverzüglich nach Lieferung schriftlich gegenüber uns zu rügen. Weiterverkauf, Verarbeitung, Vermischung, Verbrauch oder Einbau gelten als Verzicht auf das Rügerecht, diesen Verzicht nehmen wir schon jetzt an. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- und Fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger hat der Käufer die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen und die hierfür anfallenden Kosten zu tragen. Handelsüblicher Bruch, Schwund u. ä. ist bei der Rechnungsstellung berücksichtigt und kann - soweit zumutbar - nicht beanstandet werden.

b) Bei unverzüglicher und berechtigter Mängelrüge leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei uns zwei Eratzlieferungs- bzw. Nachbesserungsversuche zustehen, es sei denn, dass diese Rechte in Ansehung des Geschäfts für den Käufer ausnahmsweise unzumutbar sind. Schlägt die Nacherfüllung/Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

c) Bei der Rüge offensichtlicher Mängel, die, vgl. oben, unverzüglich und schriftlich zu erfolgen hat, trifft den Kunden die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

d) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung/Ersatzlieferung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

e) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung/Ersatzlieferung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

f) Für eine vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB greift die Gewährleistungshaftung nur ein, soweit die Beschaffenheit ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, ansonsten gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

g) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

h) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung wegen leicht fahrlässiger Verletzung unwissentlicher Vertragspflichten wird ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

i) Bei Verzug und Unmöglichkeit haften wir auch bei Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt bis zur Höhe der Mehraufwendungen für einen Deckungskauf oder eine Ersatzvornahme.

j) Soweit wir in vorwerfbarer, den vorstehenden Regelungen entsprechender Weise für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften, so ist unsere Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt.

k) Die Gewährleistungsrechte verjähren innerhalb von 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang.

11. Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten

a) Bei allen Lieferungen und Leistungen/Verträgen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Dies gilt auch bei laufender Rechnung, hierbei gilt die Vorbehaltsware als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung.

b) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

c) Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware, Abtransport derselben, sowie den eigenen Betriebsortwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

d) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht aus den vorstehenden Ziffern, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

e) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen, wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

f) Wird unsere Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, verbunden oder verbraucht, so überträgt uns der Käufer zur Sicherung unserer Forderungen schon jetzt wertanteilmäßig (Rechnungswert) sein (Mit-)Eigentum an der neu entstandenen Sache (Sicherungseigentum) mit der gleichzeitigen Vereinbarung, dass er diese Sache unentgeltlich für uns verwahrt.

g) Die Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware, gleichviel ob unverändert vorhanden, verarbeitet, vermischt, verbunden oder verbraucht, ist dem Kunden/ Unternehmer/Käufer nicht gestattet.

h) Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, uns seine Forderung gegen den Dritten aus Weiterveräußerung einzeln nachzuweisen und den Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, an uns zu zahlen. Wir sind jederzeit berechtigt, den Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und selbst die Einziehung der Forderung vorzunehmen. Der Kunde ist zu einer anderweitigen Abtretung nicht befugt. Er ist berechtigt, diese Forderung so lange einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen, auch Dritten gegenüber, nachkommt.

i) Wir sind berechtigt, für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten in ausreichender Höhe und in einer uns genügenden Form (Hauspfandrecht, Bürgschaft, etc.) zu fordern. Übersteigt der Wert der uns hingegebenen Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben oder deren Freigabe veranlassen, wobei die Verwendung der Sicherheiten für Forderungen aus laufenden Geschäftbeziehungen, also auch zur Absicherung von Forderungen aus Geschäften, für welche die konkrete Sicherheit nicht hingegeben wurde, vorbehalten bleibt.

12 Vertreter

Die Aufnahme von Bestellungen und Entgegennahme von Zahlungen seitens unserer Vertreter oder im Außendienst tätiger Angestellter und von diesen etwa gemachte Zusagen werden nur Vertragsinhalt, wenn wir diese schriftlich bestätigen und die Zahlungen nicht zurückweisen.

13. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Hamm. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

14. Datenschutz

Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen anfallende Personen- bzw. betriebsbezogene Daten der Kunden werden bei uns, bei mit uns verbundenen Unternehmen sowie bei ausliefernden Stellen gespeichert.


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